Vor allen für Werbeagenturen wichtige Andachtspunkte;
Anfrage;
Ihre Anfrage über meine Verfügbarkeit kann ich gerne beantworten. Es ist aber unverbindlich für beide Seiten. Ich kann es nur in meine Agenda vermerken wenn ich entweder optioniert werde oder gebucht. Jede Buchung oder Option hat immer Vorrang.
Option;
Sie können mich unverbindlich reservieren für einen bestimmten Zeitraum.
Der Zeitraum muss allerdings ziemlich genau abgegrenzt sein auch wenn der Job nicht ganz formuliert ist und der Auftrag muss innerhalb von 3 Tagen anfangen. Optionen für längere Zeit als drei Tage oder für Wochen später sind nicht möglich.
Für eine Option reserviere ich grundsätzlich die notwendige Zeit aber Buchungen haben immer Vorrang.
Wenn ich eine Buchung annehmen kann für einen Zeitraum für die ich optioniert bin werde ich wenn möglich anrufen um zu fragen ob die Option in eine Buchung umgesetzt werden kann. Die in eine Buchung umgesetzte Option hat Vorrang auf eine neue Buchung.
Wenn anrufen nicht klappt (ausserhalb Arbeitszeiten meiner Kontaktperson) oder ich kann niemanden erreichen entfällt die Option automatisch.
Am vorgesehenen Anfangstag der Optionsperiode muss ich morgens näheres von Ihnen hören. Wenn ich nichts höre darf ich annehmen dass der Job gestrichen wurde.
Wenn die Option in eine Buchung umgesetzt werden muss, aber der bei der Option vorgesehene Umfang hat sich beträchtlich geändert, kann ich den Job ausschlagen.
Wenn ich doch annehmen kann wird der in der Option vorgesehene Deadline verhältnismässig verschoben werden müssen.
Wenn der Deadline für den Job so kurz gehalten wird dass Nachtschichten unvermeidlich wären ist keine Option möglich. Dafür sind Buchungen da.
Buchung;
Sie können mich buchen für einen Auftrag oder bestimmten Zeitraum und Produktionsraum aber das ist eine verbindliche Vereinbarung. Ich halte den Zeitraum absolut frei und erwarte den Job vollständig gebrieft auf der verabredeten Zeit.
Wenn der Auftrag nicht oder nicht vollständig formuliert ist am Anfangstag der gebuchten Periode kann ich warten bis zum Moment das der geplante Job nach meiner Meinung nicht mehr richtig ausgeführt werden kann.
Wenn der Auftrag später anfängt als gebucht werden die Wartetage berechnet zu 250 € pro gebuchten Tag ab und mit den gebuchten Anfangstag. Auch wenn ich der Job ausschlagen muss weil es mit meiner Planung nicht länger zu vereinbaren ist wären diese Kosten fällig.
Wartetage gelten für die Zeit van 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Wenn das Briefing erst um 18:15 Uhr stattfindet am gebuchten Anfangstag gilt der ganze Tag als Wartetag und wird in Rechnung gestellt werden.
Wenn die Buchung ganz gestrichen wird vor dem gebuchten Anfangstag wird ein [1] Wartetag pro drei [3] gebuchten Tage in Rechnung gestellt werden.
Wenn die Buchung ganz gestrichen wird am gebuchten Anfangstag werden alle gebuchten Tage als Wartetage in Rechnung gestellt werden.
Wenn der gebuchte Auftrag sich bis zum gebuchten Anfangstag so geändert hat dass entweder zu viel oder auch zu wenig Arbeit bleibt für den gebuchten Zeitraum kann ich entweder einseitig ausschlagen oder Wartetage berechnen für die restlichen Tage die ich reserviert hatte.